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Ablauf und Kosten

Erstbehandlung

Der erste Termin beinhaltet eine genaue Anamnese und umfassende Analyse. Daran schließt sich die Behandlung an. Dafür braucht es in der Regel etwas mehr Zeit. Planen Sie bis zu 2 Stunden ein.

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Folgebehandlungen

Die meisten Patienten fühlen bereits nach der ersten Sitzung eine leichte Besserung ihrer Beschwerden. In der Regel sind drei bis vier weitere Behandlungen sinnvoll, abhänig vom Krankheitsbild. Akute Erkrankungen lassen sich in der Regel schneller therapieren als chronische und langjährige. Die Folgebehandlungen sind deutlich kürzer (ca. 1h - 1:30h). In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Videosprechstunde über Distanz durchzuführen.
 

Videosprechstunde

Wenn es die Beschwerden, oder die räumlichen Begebenheiten nicht zulassen direkt in die Praxis zu kommen, können Sie eine Videosprechstunde vereinbaren. Viele vorangegangene Patienten schreiben in Ihren Rezensionen von der Wirksamkeit der Distanzsitzungen. Sie können diese Möglichkeit nutzen von Zuhause aus die Sitzung wahrzunehmen und so die Entfernung  überbrücken. Ein ruhiger Ort und eine stabile Internetverbindung sind notwendig.​
 

Preise

Die Kosten sind an die durchschnittlichen Preisen einer Osteopathie- und Biofeedbackbehandlung angelehnt.

Für Videosprechstunde wird eine vergünstigte Rechnung gestellt, da geringere Unkosten anfallen.

 

Kostenübernahme

Als Heilpraktiker mit abgeschlossenem Osteopathiestudium über 7.200 Ausbildungsstunden erfülle ich die Voraussetzung für eine (zumindest anteilige) Kostenübernahme durch private und gesetzliche Krankenkassen.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mittlerweile, ganz oder anteilig, die Kosten von osteopathischen Behandlungen. Ob ihre Krankenkasse Osteopathie für Sie übernimmt können Sie hier herausfinden.

Hierfür brauchen Sie ein Empfehlungsschreiben für Osteopathie, das von einem Arzt ausgestellt wird.

 

Kostenübernahme durch private Krankenkassen

Private Krankenkassen, Beamtenbeihilfe-Versicherungen oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten entsprechend Ihrem vereinbarten Tarif. Sie bekommen eine Rechnung, die sich an die GebüH (unverbindliches Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) anlehnt. Diese können Sie bei ihrer Versicherung einreichen.

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